Ab 2026 ist die Dauerbeköderung verboten: Sichern Sie Ihre Objekte jetzt
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Vermeiden Sie jetzt hohe Kosten und Haftungsprobleme.

Mit dem Wegfall der befallsunabhängigen Dauerbeköderung zum 01.07.2026 verändert sich die professionellen Schädlingsprävention grundlegend.

Was früher als Standard galt, wird dann gesetzlich untersagt und das stellt viele Immobilienverwalter, Eigentümergemeinschaften und Bestandshalter vor neue Herausforderungen.

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2026 Gesetzesänderung

Ab 2026 ist die Dauerbeköderung verboten: Sichern Sie Ihre Objekte jetzt gesetzeskonform ab!

Vermeiden Sie jetzt hohe Kosten und Haftungsprobleme!

Mit dem Wegfall der befallsunabhängigen Dauerbeköderung zum 01.07.2026 verändert sich die professionellen Schädlingsprävention grundlegend.

Was früher als Standard galt, wird dann gesetzlich untersagt und das stellt viele Immobilienverwalter, Eigentümergemeinschaften und Bestandshalter vor neue Herausforderungen.

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Das passiert wenn Sie nicht reagieren:

Nagerbefall ohne rechtzeitige Erkennung: Schäden an Leitungen, Dämmung und Gebäudestruktur
■Hohe Akut-Einsatzkosten – nicht umlagefähig und oft deutlich teurer als präventive Maßnahmen
■ Schädigung des Gebäude- und Markenwerts,  insbesondere bei Mehrparteienhäusern, Gewerbeobjekten und Gastronomie

Die folgende Übersicht zeigt Ihnen klar, welche Optionen Sie haben – und warum diese Konzept langfristig die wirtschaftlich und rechtlich sinnvollste Entscheidung ist.

Nagerbefall ohne rechtzeitige Erkennung: Schäden an Leitungen, Dämmung und
Gebäudestruktur
■Hohe Akut-Einsatzkosten – nicht umlagefähig und oft deutlich teurer als präventive
Maßnahmen
■ Schädigung des Gebäude- und Markenwerts – insbesondere bei Mehrparteienhäusern, Gewerbeobjekten und Gastronomie

Die folgende Übersicht zeigt Ihnen klar, welche Optionen Sie haben – und warum
diese Konzept langfristig die wirtschaftlich und rechtlich sinnvollste Entscheidung ist.

Leistung

Umlagefähigkeit der Kosten



Rodentizideinsatz (Gifte)



Regelmäßige Kontrolle & Dokumentation

Kostenstruktur




Wirkung auf die Population


Rechtsicherheit
Bis Ende Juni 2026

Ja, Abrechnung über  Betriebskosten möglich


Regelmäßiger Einsatz in Köderstationen


Fest definierte Intervalle


planbar




Eindämmung durch permanenten Gifteinsatz

Nur noch bis 30.06.2025
Ohne Schutzkonzept

Nur Einzelmaßnahmen, keine
Betriebskostenabrechnung möglich

Nur bei bestätigtem Befall erlaubt


Nur bei Anlass bzw. eingeschränkt

Reaktive Einsätze bei Befall: teuer, überraschend, nicht planbar


Monitoring ohne Wirkung


Bekämpfung nach den aktuellen gesetzlichen Vorgaben

Premium Schutz ab Juli 2026

Ja, weiterhin über Betriebskostenabrechnung möglich & gesetzeskonform

Zielgerichteter, gesetzeskonformer Einsatz nach klarer Befallsermittlung

Regelmäßig & transparent, um Befall frühzeitig zu erkennen

Weiterhin planbar durch feste Pauschalen, welche alle Bekämpfungsmaßnahmen inkludieren

Kontrolle und Befallstilgung durch akute Maßnahmen

100 % gesetzeskonform ab 2026

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FAQ

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